Einführung von IT-Grundschutz an der HTWG

Die Hochschule ist als Einrichtung des Landes verpflichtet, zur Gewährleistung der Informationssicherheit den sogenannten IT-Grundschutz nach den entsprechenden Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einzuführen. Dies betrifft alle IT-Systeme der Hochschule, die für die Umsetzung der wesentlichen Geschäftsprozesse notwendig sind. Die Umsetzung von IT-Grundschutz betrifft eine Vielzahl von IT-Systemen und Prozessen und ist ein kontinuierlicher Prozess, der die sich ändernde Bedrohungslage berücksichtigt.

Wenn Ihnen etwas auffällt und Sie einen Verbesserungsvorschlag haben, wenden Sie sich gerne an den Informationssicherheitsbeauftragten der Hochschule.

Wenn Sie mit einzelnen Maßnahmen nicht einverstanden sind, richten Sie Ihre Kritik bitte nicht an die Beschäftigten, welche die Maßnahmen umsetzen, sondern an den Informationssicherheitsbeauftragten, der die Maßnahmen empfohlen hat.

Informationssicherheitsbeauftragter